Corona News Updates

|Update vom Sonntag 08.03.2022|

Computerservice.arminfischer.de : Wegen eines Verdachts einer Coronainfektion sind wir derzeit in Quarantäne bis voraussichtlich Do, 10.03.2020. An Services ist derzeit Fernwartung/ Helpdesk, Webdesign und Cklick&Collect kontaktlos möglich.
Nutzen Sie dazu unser Ticket-System: http://computerservice.arminfischer.de/ticket/ oder
schicken Sie uns eine Nachricht http://computerservice.arminfischer.de/nachricht/ .
Um nicht immer wieder alles neu ausfüllen zu müssen, hilft auch der Linkgenerator,
der Ihre Daten dann automatisch an das Formular überträgt:
http://computerservice.arminfischer.de/persoenlicher-linkgenerator/ .

Computerservice.arminfischer.de office@arminfischer.de +4917621008967 .


|Update vom Sonntag 26.12.2021 23:11 |

WIR STREIKEN! Für Freiheit und Gegen eine COVID19 Impfpflicht |
http://computerservice.arminfischer.de/808/
Teilstreik vom 24. bis 31. Dezember näheres bei den Aktuellen Terminangaben!


|Update vom Freitag 24.12.2021 14:15|

Computerservice.arminfischer.de : Wir wünschen Euch, allen Kunden, Bekannten, Freunden und Geschäftspartnern ein Frohes Weihnachtsfest!

|Update vom Sonntag 28.11.2021 23:11 |

WIR STREIKEN! Für Freiheit und Gegen eine COVID19 Impfpflicht |
http://computerservice.arminfischer.de/808/
Dauerstreik von 01. bis 05. Dezember 2021
Teilstreik vom 06. bis 24. Dezember näheres bei den Aktuellen Terminangaben!

|Update vom Donnerstag 25.11.2021 12:07 |

In der Gemeinde Memmelsdorf/ Im Landkreis Bamberg: Aufstehen gegen den Corona-Impfwahn |
http://computerservice.arminfischer.de/750 . #Corona #Impfung #Coronaimpfgegner

|Update vom Donnerstag 25.11.2021 10:49 |

CORONA Schnelltest in der Gemeinde Memmelsdorf | http://computerservice.arminfischer.de/732/ .
#CORONA #Schnelltest #Memmelsdorf #GemeindeMemmelsdorf #LandkreisBamberg #Bamberg

|Update vom Montag 22.11.2021 16:18 |

CORONA Maßnahmmen: Was gilt im Landkreis Bamberg?

Aktuell: https://www.landkreis-bamberg.de/Leben/Gesundheit-und-Soziales/Corona-Virus/Corona-Maßnahmen/

Derzeit steht die Corona-Ampel auf rot. (Detaillierte Informationen zur Corona-Ampel hier.)

Ab kommenden Mittwoch, 24.11.2021 gelten bayernweit folgende Regelungen (Stand: 19.11.2021):

  • 2G-Grundsatz (Zugang nur für Geimpfte und Genesene)
    • indoor u. a. Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, Musikschulen, Fahrschulen, Hochschulen, Körpernahe Dienstleistungen, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, Krankenhäuser, Bäder, Thermen, Saunen, Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr etc.
    • Für die hier Beschäftigten gilt weiterhin 3G-Plus (nicht geimpfte oder genesene Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und Ehrenamtliche mit Kundenkontakt benötigen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche einen negativen PCR-Test bzw. alternativ einen täglichen Schnelltest oder einen Selbsttest unter Aufsicht).).
    • ausgenommen: Privaträume, Handel, Gottesdienste sowie Versammlungen im Sinne von Art. 8 Grundgesetz, Kinder, die noch nicht eingeschult sind und Schüler*innen (gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet)
  • Besuch Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser: 3G-Grundsatz gilt inzidenzunabhängig. Gilt auch für Kinder älter als 6 Jahre, die noch nicht eingeschult sind sowie außerhalb der Schulferien. Zutritt nur durch Nachweis eines negativen Schnelltests.
    Aktuell in der Region Bamberg: Besuchsverbot in den Kliniken der Gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft des Landkreises Bamberg
  • Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten: Es gilt die Zugangsregelung „3G“ (Geimpft, Genesen oder Schnell- oder PCR-Test), das betrifft auch alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.
  • Clubs, Diskotheken und Schankwirtschaften: werden geschlossen
  • Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen („öffentliche Festivitäten“) bleiben weiterhin untersagt.
  • FFP2-Maskenpflicht
    • unter freiem Himmel: generell keine Maskenpflicht. Ausnahme: bei größeren Veranstaltungen (ab 1.000 Personen) besteht Maskenpflicht.
    • in geschlossenen Räumen: generelle Maskenpflicht. Ausnahme: Privaträume, außerdem der Platz in der Gastronomie sowie jeder festzugewiesene Sitz- oder Stehplatz, wenn er zuverlässig den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen festen Plätzen einhält, die nicht mit eigenen Haushaltsangehörigen besetzt sind. Für Beschäftigte gelten wie bisher auch die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.
    • Schulen: Stoffmaske in der Grundschule, im Übrigen medizinische Maske
  • Gastronomie: 2G-Grundsatz; Sperrrstunde ab 22 Uhr 
  • Gottesdienste und Versammlungen indoor nach Art. 8 GG
    • keine Beschränkungen der Personenzahl, wenn nur Geimpfte, Genesene oder Getestete teilnehmen (3G-Grundsatz); andernfalls: Beschränkungen nach Platzangebot wie gehabt.
    • allgemeine Maskenpflicht
    • kein Gesangsverbot bei Gottesdiensten
  • Handel und Dienstleistungen: pro Kunde 10 qm Verkaufsfläche; FFP2-Maskenpflicht
  • Hochschulen, Fahrschulen, Musikschulen, Volkshochschulen: 2G-Grundsatz
  • Hotellerie, Beherbergung: 2G-Grundsatz. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regelungen insb. zur Maskenpflicht.
  • Kinderbetreuungseinrichtungen
    • Normalbetrieb in festen Gruppen
    • Angebot für dreimal wöchentliche Testungen für betreute Kinder: wird im neuen Kitajahr 2021/2022 bis Ende des Jahres 2021 in Kooperation mit den Apotheken fortgesetzt.
    • bei Infektionsfall: Quarantäne mit Augenmaß (siehe “Schulen“)
  • Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
    • maximal fünf Ungeimpfte aus zwei unterschiedlichen Haushalten. Kinder unter 12 Jahren werden nicht dazu gezählt, ebenso wie geimpfte und genesene Personen.
  • körpernahe Dienstleistungsbetriebe: 2G-Grundsatz; Ausnahme: medizinische und therapeutische Dienstleistungen
  • Kultur und Sportveranstaltungen (z. B. Theateraufführungen, Sportveranstaltungen, Freizeiteinrichtungen, Messen):
    • nur noch 25 % der eigentlich möglichen Besucher zugelassen.
    • 2G plus-Regel (Zutritt nur Genesene und Geimpfte mit negativem Schnelltest)
    • bei Veranstaltungen ab 1.000 Personen muss der Veranstalter ein Infektionsschutzkonzept ausarbeiten, beachten und unverlangt der Kreisverwaltungsbehörde vorab zur Durchsicht vorlegen.
    • FFP2-Maskenpflicht
  • ÖPNV und Fernverkehr: 3G-Grundsatz und ausnahmslos Maskenpflicht (für Kinder bis zum 6. Geburtstag gilt dies nicht)
  • Weihnachtsmärkte: bayernweit abgesagt



| Update vom Donnerstag 20.11.2021 07:15 |

CORONA: Neuregelung in Bayern. Ab einer Inzidenz von 1000 gilt in Betroffenen Landkreisen ein Lockdown.
Ab Mittwoch 24.11.2021 gilt eine Kontaktbeschränkung für alle Ungeimpften. Es dürfen sich max. 5 Ungeimpfte
und max. 2 Haushalte treffen. Es gilt 3G am Arbeitsplatz.



| Update vom Mittwoch 10.11.2021 15:15 |

BAYERN: SÖDER ordnet KATASTROPHENFALL an.

veröffentlicht von Armin Fischer office@arminfischer.de +4917621008967 . – af

Es kann zu weiteren Maßnahmen wie Lockdowns, Lockdowns von Corona Ungeimpften kommen. Offen wurde eine Impfpflicht mindestens für Berufsgruppen wie Pflege.

| Update vom Dienstag 09.11.2021 18:45 |

Verschärfung der Anti-Corona-Maßnahmen: Bei Computerservice.arminfischer.de / Armin Fischer Dienstleistungen bieten wir für Euer Sicherheitsbedürfnis Click&Collect an.

veröffentlicht von Armin Fischer office@arminfischer.de +4917621008967 . – af

Geräte werden an unserer Haustür übergeben. Alles weitere können Sie hier erledigen http://www.computerservice.arminfischer.de/ticket/, per e-mail, Nachricht und
übergeben oder telefonisch per Videotelefonie mit Skype oder WhatsApp.
Und wir stehen dazu. Mit und ohne G, mit und ohne Corona-Impfung, egal welche Hautfarbe, welches Geschlecht, wir helfen Euch bei PC-Problemen und egal was kommt,
wir vesuchen es für Euch umzusetzen.
Vor-Ort-Service schränken wir wo es geht auf Infrastrukturprobleme wie Internet/ W-LAN/ Netzwerk ein.

computerservice.arminfischer.de . www.afd-pc-service.de www.arminfischer.de . office@arminfischer.de +4917621008967 .

| Update vom Dienstag 09.11.2021 18:40 |

CORONA Krankenhausampel ist ab 09.11.2021 ROT:

veröffentlicht von Armin Fischer office@arminfischer.de +4917621008967 . – af

Gelbe Stufe:

Sobald entweder in den vorangegangenen sieben Tagen landesweit mehr als 1.200 Covidpatienten in ein bayerisches Krankenhaus
eingewiesen wurden oder landesweit mehr als 450 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind.

Maßnahmen ab dem folgenden Tag nach der Feststellung:

FFP2-Maske als neuer Maskenstandard; in Schulen und für Kinder und Jugendliche gelten Sonderregeln (Stoffmaske in der Grundschule, im Übrigen medizinische Maske).
Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 3G plus zugänglich; Nichtimmunisierte können also nur mit aktuellem
PCR-Test teilnehmen. Es gibt keine Erleichterungen etwa für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen. Ausgenommen sind Hochschulen sowie außerschulische Bildungsangebote
einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive – hier gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
Für Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt verpflichtendes 2G.
Pflegeeinrichtungen werden zu Testkonzepten verpflichtet , die unabhängig vom Impfstatus mindestens zweimal wöchentlich obligatorische Tests (Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests)
für das Personal und Besucher vorsehen.

Rote Stufe:

Sobald landesweit mehr als 600 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind.

Zusätzliche Maßnahmen ab dem folgenden Tag nach der Feststellung:

Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete.
Ausgenommen sind hier die Gastronomie, Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus.
In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die
Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem
für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen).
Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.

Neu: Auch Kinder und Jugendliche sind nicht mehr von der 2G Regel ausgenommen. Das gilt für alle Veranstaltungen wie Kino etc. .
Sportveranstaltungen können bei Kindern ohne Impfung ggf. noch bis 31.12.2021 in der Stufe rot übergangsweise ausgeübt werden.

https://www.landkreis-bamberg.de/Leben/Gesundheit-und-Soziales/Corona-Virus/Corona-Statistik/index.php?La=1&object=tx,2892.2720.1&kat=&kuo=2&sub=0